Ideen müssen digital über dieses Formular eingereicht werden. Nachdem das Formular abgesendet worden ist, erhalten alle Antragstellenden eine Eingangsbestätigung. Bitte achten Sie darauf und kontaktieren Sie uns sobald Sie keine Bestätigung erhalten.
Der Gemeinschaftsfonds versteht sich als niedrigschwelliges und unbürokratisches Förderinstrument. Deshalb gibt es keine komplizierten Förderkriterien und aufwendigen Antragsverfahren und Nachweispflichten. Etwas Vorbereitung ist trotzdem nötig.
Für die Antragstellung fragen wir ab:
- grundlegende Informationen zu der Organisation und Antragstellenden
- Kurztitel (40 Zeichen) des Projekts/Vorhabens
- die Motivation für das Projekt (300 Zeichen)
- eine Kurzbeschreibung (300 Zeichen)
- eine ausführlichere Projektbeschreibung (1000 Zeichen)
- der Freistellungsbescheid der Organisation muss im gesamten Umsetzungszeitraum gültig sein und wird als PDF hochgeladen
- den Betrag
- eine Kostenaufstellung, die plausibel und nachvollziehbar ist
- Zielgruppen
- den Umsetzungszeitraum
Alles parat? Super, dann kann im zweiten Schritt digital in nur wenigen Minuten der Antrag eingereicht werden.
Achten Sie darauf, dass Sie trotz der begrenzten Zeichenanzahl innerhalb der Projektbeschreibung Ihr Projekt so detailliert, ausführlich und konkret wie möglich beschreiben! Nutzen Sie gerne den Platz um verschiedene Aspekte Ihres Projekts hervorzuheben!
Sie erhalten im Anschluss eine Eingangsbestätigung. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich innerhalb der Förderperiode bei uns unter zukunftswege-ost[at]buerger-fuer-buerger.de mit dem Betreff „Eingangsbestätigung“.
Hinweis für Initiativen ohne Rechtsform
Personen, die in einer Initiative ohne Rechtsform engagiert sind, müssen für die Antragstellung mit einer lokalen, gemeinnützigen Organisation mit Rechtsform kooperieren. Mit der gemeinnützigen Organisation wird die Idee eingereicht. Nach Förderzusage wird das Geld an die Organisation überwiesen und sie kann es wiederum auszahlen.
Die Gründe dafür liegen im Gemeinnützigkeitsrecht.