Der Gemein­schafts­fonds

Mit dem Gemeinschaftsfonds möchten wir Menschen ermutigen und finanziell unterstützen, die sich in Ostdeutschland aktiv vor Ort für ein gesellschaftliches Miteinander und ein respektvolles Zusammenleben einsetzen oder einsetzen möchten.

In diesen Gemeinschaftsfonds zahlen privatrechtliche Stiftungen und Unternehmen ein. 

Die Mikroprojekteförderung ist unsere erste Maßnahme. Der Gemeinschaftsfonds bietet fortlaufend mit bis zu 5.000 Euro für Mikroprojekte eine Möglichkeit, dass Vorhaben in den drei geförderten Bereichen in ländlichen Räumen Ostdeutschlands zeitnah umgesetzt werden können. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner*innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen.  

Der Fonds ist bei der Stiftung Bürger für Bürger angesiedelt, sie wird in der Antragsbearbeitung der Mikroprojekte von der GLS Treuhand e.V. unterstützt. Der Aufbau der Fondsinfrastruktur wird durch den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland und die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS gefördert.

Bitte verzichten Sie auf individuelle Anfragen zur Strukturförderung oder zur Vorstellung einzelner Projekte mit der Bitte um finanzielle Unterstützung. Der Fonds vergibt Mittel zunächst ausschließlich im Rahmen der Mikroprojekteförderung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die über einen gültigen Freistellungsbescheid verfügen. Initiativen ohne eigene Rechtsform können durch lokale, gemeinnützige Vereine unterstützt und somit gefördert werden. Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller*innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und demokratische Grundwerte ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von der Förderung ausgeschlossen. Organisationen mit Sitz in Berlin sind nicht antragsberechtigt.

Fristen

Projektideen können fortlaufend eingereicht werden. Alle Anträge, die bis zum 15. November eingereicht werden, fließen in die dritte Förderrunde ein und werden in der Jury-Sitzung Anfang Dezember geprüft. Antragstellende erhalten Anfang November eine Rückmeldung, und die Fördermittel werden bis Mitte November ausgezahlt. Das Projekt muss spätestens zwei Monate nach der Jury-Sitzung starten.

Aktion einreichen

Einreichungen sind ausschließlich über das digitale Antragsformular möglich. Der Bewerbungsprozess ist übersichtlich gestaltet und dauert mit etwas Vorbereitung maximal 30 Minuten. Hier finden Sie eine Übersicht der benötigten Informationen für die Antragstellung. Bitte beachten Sie, dass der Fonds sowie die digitale Antragsstrecke erst im Juli gestartet sind und es gelegentlich zu technischen Schwierigkeiten kommen kann. Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach unter: [email protected].