Erreichbarkeit
Informationen zur Mikroprojekteförderung
Telefonische Erreichbarkeit
In jeder Förderrunde erreichen uns zwischen 150 und 300 Einreichungen – wir freuen uns sehr über die große Resonanz. Da wir ein kleines Projektteam sind, bitten wir Sie, unsere festen Sprechzeiten für telefonische Anfragen zu nutzen: Telefonsprechstunde: montags, 11:00–13:00 Uhr Telefonnummer: 0345 68898 200Info-Sessions
Alle zwei Wochen bieten wir digitale Info-Sessions zur Mikroförderung an. Dort erhalten Sie einen Überblick über Ziele, Ablauf und häufige Fragen zur Antragstellung. Zur AnmeldungErreichbarkeit per E-Mail
Natürlich können Sie uns auch per E-Mail erreichen. Bitte geben Sie im Betreff möglichst Ihre Projekt-ID oder ein aussagekräftiges Stichwort zum Anliegen an – so können wir Ihre Nachricht schnell zuordnen und zügig antworten: [email protected] Wichtig: Die Kolleg*innen aus anderen Bereichen der Stiftung Bürger für Bürger, etwa aus der Verwaltung oder dem Programm JUGENDSTIL*, sind nicht auskunftsfähig. Bitte sehen Sie von einer Kontaktaufnahme dort ab. Vielen Dank!Schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel: Der Mikrofonds Zukunftswege Ost startete am 1. Juli 2024. Wir haben bereits über 200 Projekte mit jeweils bis zu 5.000 Euro unterstützt.
Wer kann Aktionen einreichen?
- Gemeinnützige Organisationen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen mit gültigem Fest- oder Freistellungsbescheid sowie Kirchgemeinden oder Glaubensgemeinschaften mit Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und entsprechender Anlage.
- Informelle Initiativen ohne eigene Rechtsform und Einzelpersonen können den Antrag gemeinsam mit einer der oben genannten Organisationen einreichen.
Förderbereiche
- Austausch und Dialog
- Demokratische Kultur
- Zivilgesellschaft stärken
Voraussetzung
Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller:innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und für Demokratie gilt als Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Aktion soll in einem abgeschlossenen Zeitraum stattfinden und Menschen einbeziehen. Organisationen mit Sitz in Berlin sind nicht antragsberechtigt.
Fristen
Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Alle zwei Monate tagt die Jury, um über die eingegangenen Einreichungen zu beraten. Berücksichtigt werden dabei Projektideen, deren Umsetzung in den zwei Monaten nach der jeweiligen Jury-Sitzung beginnt.
Bis zum 06. Oktober können Anträge für die 8. Förderrunde eingereicht werden, für Anträge mit Projektstart zwischen dem 01. Dezember 2025 und dem 31. Januar 2026. Die Zu- oder Absagen sowie die Auszahlungen erfolgen Mitte November 2025.
Aktion einreichen
Der Bewerbungsprozess ist bewusst einfach gehalten: Er dauert etwa 30 Minuten, erfordert nur kurze Texte und kommt ohne aufwändige Nachweise aus. So möchten wir möglichst viele Menschen mit Ideen in den Förderbereichen zur Antragstellung ermutigen. Eine Bestätigungsmail erhalten Sie nach dem Absenden automatisch. Ein Fest- oder Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zur Körperschaftssteuer für Kirchgemeinden oder Glaubensgemeinschaften ist zwingend erforderlich zur Einreichung. Einzelpersonen, lose Initiativen oder Organisationen, deren Bescheid nicht über den gesamten Projektzeitraum gültig ist, können ihre Idee über eine gemeinnützige Organisation vor Ort einreichen. Dazu lohnt es sich, frühzeitig Fühler auszustrecken. Wenn es keine passende Trägerstruktur gibt, sprechen Sie uns gern an – wir unterstützen bei der Vermittlung geeigneter Organisationen.
Bitte sehen Sie von der vorherigen Übermittlung von Projektportfolios und Informationen mit Bitte um Einschätzung ab. Vielen Dank!
Einreichungen sind ausschließlich über das digitale Antragstool möglich.