Auswahlprozess
Eine Bewerbung ist fortlaufend möglich. Aktuell läuft die siebte Förderrunde. Bis 04.08.25 ist in dieser siebten Förderrunde eine Bewerbung für einen Projektstart im Oktober oder November möglich.
Ab dem 05. August geht es los nahtlos weiter mit Bewerbungen in der achten Förderrunde und Einreichungen für Projektförderanträge mit Start im Dezember oder Januar sind ab diesem Zeitpunkt möglich.
Start der Mikroförderung
01. Juli 2024
Anträge für die Mikroprojekteförderung des Gemeinschaftsfonds können digital über unser Antragsformular gestellt werden.
Fortlaufende
Bewerbung
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Für jede Förderrunde werden diejenigen Anträge berücksichtigt, deren Projekte innerhalb von zwei Monaten nach der jeweiligen Jury-Sitzung beginnen.
Vorprüfung
Die formalen Kriterien, einschließlich der Gültigkeit des Freistellungsbescheids, werden geprüft, und anschließend werden die genehmigten Anträge zur Jurysitzung freigegeben.
Jury-Sitzung
Expert*innen und Vertreter*innen aus verschiedenen Bereichen entscheiden gemeinsam, welche Projektideen eine Mikroförderung von bis zu 5.000 Euro aus dem Gemeinschaftsfonds erhalten. Alle sechs bis acht Wochen findet eine Jury-Sitzung statt.
Benachrichtigung und Auszahlung
Antragstellende werden zwei Wochen nach der Jury-Sitzung darüber informiert, ob ihre Anträge von der Jury bewilligt wurden. Für bewilligte Projektideen erfolgt anschließend die Auszahlung der Fördermittel.
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