Hallo Ostdeutschland!
Du möchtest in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ein Projekt umsetzen, das Menschen zusammenbringt, demokratische Kultur durch Beteiligung stärkt oder Empowerment fördert und Diskriminierung entgegenwirkt? Dann bring Deine Idee mit Unterstützung unseres Mikrofonds auf den Weg.
Der Mikrofonds ist eine der drei Säulen des Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost. Die Koordination und Verwaltung des Fonds ist bei der Stiftung Bürger für Bürger mit Sitz in Halle (Saale) angesiedelt. Der Gemeinschaftsfonds wird von den Initiator:innen der Gemeinschaftsinitiative sowie von über zwanzig weiteren Förderpartner:innen gemeinschaftlich getragen.
Dank dieser Unterstützung konnten wir seit Juli 2024 bereits über 300 Mikroprojekte mit mehr als 1 Mio. Euro unterstützen. Werde Teil davon! Wir fördern auch Deine Aktion mit bis zu 5.000 Euro, schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel.
Anträge für die 12. Förderrunde (Projektbeginn: November 2026 bis Januar 2027) können bis zum 27. Juli eingereicht werden.
WEN & WO FÖRDERN WIR?
WAS FÖRDERN WIR?
Vieles ist möglich im Rahmen unserer drei Förderbereiche: Wir unterstützen Projekte, in denen Neues erprobt, aber auch Bewährtes weitergeführt oder weiterentwickelt werden kann. Wichtig ist, dass sie Begegnung schaffen, Menschen zur Mitgestaltung einladen und sich für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander einsetzen. Dank der Unterstützung privater Stiftungen können auch Verpflegung, Honorare oder kleinere Anschaffungen im Rahmen des Projekts finanziert werden. Personalkosten sowie laufende strukturelle Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wir fördern Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Dabei haben wir ein Budget für Kleinstprojekte bis zu 2.000 Euro reserviert – Also für Projekte, die mit überschaubaren Mitteln umsetzbar und leicht übertragbar sind. Kleinstprojekte (bis 2.000 Euro) sind von Kofinanzierung ausgeschlossen und gelten als Kleinstprojekte, wenn sie mit 2.000€ Gesamtbudget auskommen. Kofinanzierungen sind bei der regulären Mikroförderung (bis zu 5.000 Euro) möglich, solange die Gesamtkosten des Projekts 30.000 Euro nicht überschreiten.
Je nach Ausrichtung Deiner Projektidee kannst Du in einem von drei Förderbereichen Unterstützung erhalten:
Du bist unsicher, ob Deine Projektidee zu einem unserer Förderbereiche passt? Mit unserer Checkliste kannst Du das schnell prüfen! Wenn Du Dich in den Orientierungsfragen wiederfindest, passt Deine Idee wahrscheinlich gut zu unserem Mikrofonds. Dann freuen wir uns auf Deinen Antrag!
Unsere Förderbereiche wurden in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Demokratie- und Sozialforschung (anDemos) entwickelt und basieren auf dessen wissenschaftlicher Arbeit zu demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlichem Engagement.
Von der Frist bis zum projektstart
So erreichst du uns!
Häufige Fragen
WAS FÖRDERN WIR?
Du kannst in einem von drei Förderbereichen Unterstützung erhalten: Begegnung & Austausch, Demokratische Kultur oder Empowerment & Abbau von Diskriminierung. Wenn Du unsicher bist, ob Deine Idee passt, hilft Dir unsere Checkliste weiter.
Die Förderung beträgt bis zu 5.000 €. Kofinanzierungen sind bei der regulären Mikroförderung (bis zu 5.000 Euro) möglich, solange die Gesamtkosten des Projekts 30.000 Euro nicht überschreiten. Für Kleinstprojekte bis 2.000 € Gesamtbudget gibt es einen eigenen Fördertopf. Bei der Förderung von Kleinstprojekten ist keine Kofinanzierung möglich.
Für einzelne Kostenpositionen gibt es keine festen Obergrenzen. Wir fördern keine Eigenanteile für andere Förderungen und keine laufenden Kosten, also z. B. keine dauerhaften Personalkosten.
WEN FÖRDERN WIR?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit einem gültigen Feststellungs- oder Freistellungsbescheid sowie Kirchengemeinden und Glaubensgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Ausstellungsdatum des Feststellungsbescheids darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, das des Freistellungsbescheids nicht länger als fünf Jahre.
Der Sitz der Organisation muss sich in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen befinden. Organisationen mit Sitz in Berlin sind von der Förderung ausgeschlossen.
Einzelpersonen und Initiativen ohne Rechtsform können gemeinsam mit einer gemeinnützigen Organisation einen Antrag stellen.
Pro Förderjahr sind maximal zwei Förderungen durch Zukunftswege Ost möglich (einschließlich des Gen Ost JugendFonds). Pro Förderrunde können mehrere Anträge eingereicht werden, sofern die Projekte inhaltlich unabhängig voneinander sind. Pro Organisation kann jedoch nur ein Projekt je Förderrunde gefördert werden.
ANTRAGSTELLUNG ALS EINZELPERSON ODER INFORMELLE INITIATIVE
Wenn Du noch keine Trägerorganisation hast, lohnt es sich zunächst, vor Ort nach einer passenden Organisation zu schauen. Häufig können Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen oder andere Unterstützungsstrukturen weiterhelfen. Wenn Du dort nicht fündig wirst, unterstützen wir Dich gerne und prüfen, ob wir über unser Netzwerk eine passende Trägerorganisation vermitteln können.
Die Trägerorganisation übernimmt die formale Abwicklung der Förderung (z. B. Abschluss der Fördervereinbarung und Einhaltung der Berichtspflichten). Die Zusammenarbeit wird individuell geregelt, häufig gegen eine kleine Verwaltungskostenpauschale (z. B. etwa 20 % der Fördersumme).
ABLAUF, FRISTEN & PROJEKTSTART
Anträge können fortlaufend digital eingereicht werden. Plane Deinen Antrag möglichst drei bis vier Monate vor dem geplanten Projektstart ein, da unsere Jury viermal im Jahr tagt.
Nach Eingang prüfen wir die formalen Voraussetzungen und die grundsätzliche Passung zum Förderprogramm. Anschließend wird jeder Antrag von zwei unabhängigen Jurymitgliedern bewertet.
Spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Projektstart erhältst Du eine Zu- oder Absage. Bei einer Förderzusage stehen die Mittel rechtzeitig zum Projektstart bereit.
Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich bis zu 12 Monate. Sollten sich während der Umsetzung Änderungen ergeben, können Projektlaufzeit (auch überjährig), Projektinhalte oder der Kostenplan nach vorheriger Rücksprache unkompliziert angepasst werden.
ANTRAGSTELLUNG & BERICHTSPFLICHTEN
Die digitale Antragstellung über unser Formular dauert mit etwas Vorbereitung etwa eine Stunde. Benötigt wird ein gültiger Frei- oder Feststellungsbescheid.
Auch der Aufwand nach der Förderung bleibt gering: Nach Projektabschluss reichst Du über unsere Online-Formulare eine Übersicht zur Mittelverwendung (ohne Belege) sowie einen kurzen Projektbericht ein.
WIRD MEIN GEFÖRDERTES PROJEKT VERÖFFENTLICHT?
Wir möchten Engagement sichtbar machen und gute Beispiele teilen, um andere zu inspirieren und zivilgesellschaftliches Engagement in Ostdeutschland stärker in die Öffentlichkeit zu bringen. Deshalb stellen wir geförderte Projekte gerne auf unserer Website, in den sozialen Medien oder in unserem Newsletter vor.
Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit Deinem Einverständnis. Wenn es Bedenken oder andere Gründe gegen eine öffentliche Vorstellung gibt, berücksichtigen wir diese selbstverständlich. Wenn gewünscht finden wir gemeinsam eine Form der Sichtbarkeit, die zu Deinem Projekt passt.
Mikroprojekte
Hinter jeder Förderung stehen Menschen mit Ideen, Mut und Tatkraft. Unsere Projekte zeigen, wie vielfältig Engagement in Ostdeutschland ist: Vom neu belebten Dorffest über Erzählcafés auf vier Rädern und die gemeinsame Sanierung einer Dorfscheune bis zur Podcastproduktion über Erinnerungsorte und ihre Geschichten. Unsere Sammlung an Projektporträts wächst stetig.
Jury
Alle Einreichungen, die die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllen, werden für die Bewertung durch unsere Jury freigegeben. Die Jury ist das Vergabegremium der Mikroförderung und setzt sich zusammen aus:
- Expert:innen aus der ostdeutschen Zivilgesellschaft,
- Förderern aus dem Stiftungswesen und der Wirtschaft,
- Vertreter:innen ostdeutscher Ehrenamtsstiftungen,
- Mitgliedern des Steuerkreises der Gemeinschaftsinitiative Zukunftswege Ost
Wir wissen um die guten, erprobten wie innovativen und niedrigschwelligen Ansätze vor Ort, die es braucht. Aus diesem Grund machen Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Zivilgesellschaft den größten Teil unserer Jury aus. Diese bringen regionale Kenntnisse sowie Verständnis für die Herausforderungen und Bedürfnisse vor Ort mit.


































