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Bis zu 5.000 € für Dein demokratisches Engagement

Wir haben unsere Förderbereiche weiterentwickelt, damit Engagement vor Ort noch leichter möglich wird und mehr Wirkung entfalten kann!

Unter „Was fördern wir?“ findest Du alle wichtigen Informationen zu unseren Förderbereichen und zur Antragstellung.

Du möchtest in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ein Projekt umsetzen, das Menschen zusammenbringt, demokratische Kultur durch Beteiligung stärkt oder Empowerment fördert und Diskriminierung entgegenwirkt? Dann bring Deine Idee mit Unterstützung unseres Mikrofonds auf den Weg.

Der Mikrofonds ist eine der drei Säulen des Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost. Die Koordination und Verwaltung des Fonds ist bei der Stiftung Bürger für Bürger mit Sitz in Halle (Saale) angesiedelt. Der Gemeinschaftsfonds wird von den Initiator:innen der Gemeinschaftsinitiative sowie von über zwanzig weiteren Förderpartner:innen gemeinschaftlich getragen.

Dank dieser Unterstützung konnten wir seit Juli 2024 bereits über 300 Mikroprojekte mit mehr als 1 Mio. Euro unterstützen. Werde Teil davon! Wir fördern auch Deine Aktion mit bis zu 5.000 Euro, schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel.

Anträge für die 12. Förderrunde (Projektbeginn: November 2026 bis Januar 2027) können bis zum 27. Juli eingereicht werden.

Gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen, die ein Projekt in einem ostdeutschen Flächenland planen.

Im Fokus stehen Mikroprojekte in ländlichen und strukturschwachen Räumen. Für die Bewertung zählt der Landkreis des Umsetzungsortes, nicht der Sitz der Organisation (der sich dennoch in Ostdeutschland befinden muss). Ob ein Ort als ländlich oder strukturschwach gilt, wird auf Basis von wissenschaftlichen Systematiken eingeordnet und fließt in die Förderentscheidung mit ein.

Gemeinnützige Organisationen mit einem gültigen Feststellungs- oder Freistellungsbescheid können einen Antrag stellen, zum Beispiel eingetragene Vereine, Initiativen, Stiftungen oder Bildungsstätten. Auch Kirchengemeinden und Glaubensgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt. Pro Förderjahr können Projekte derselben Organisation oder Initiative im Rahmen von Zukunftswege Ost maximal zweimal gefördert werden.

Du hast eine Idee, bist aber als Einzelperson oder Teil einer informellen Initiative ohne eigene Rechtsform unterwegs? Kein Problem: Auch in diesem Fall kannst Du einen Antrag stellen, gemeinsam in Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation vor Ort. Wenn Du noch keinen passenden Träger hast, stehen wir Dir gerne beratend zur Seite.

Vieles ist möglich im Rahmen unserer drei Förderbereiche: Wir unterstützen Projekte, in denen Neues erprobt, aber auch Bewährtes weitergeführt oder weiterentwickelt werden kann. Wichtig ist, dass sie Begegnung schaffen, Menschen zur Mitgestaltung einladen und sich für ein respektvolles und diskriminierungsfreies Miteinander einsetzen. Dank der Unterstützung privater Stiftungen können auch Verpflegung, Honorare oder kleinere Anschaffungen im Rahmen des Projekts finanziert werden. Personalkosten sowie laufende strukturelle Kosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wir fördern Projekte mit bis zu 5.000 Euro. Dabei haben wir ein Budget für Kleinstprojekte bis zu 2.000 Euro reserviert – Also für Projekte, die mit überschaubaren Mitteln umsetzbar und leicht übertragbar sind. Kleinstprojekte (bis 2.000 Euro) sind von Kofinanzierung ausgeschlossen und gelten als Kleinstprojekte, wenn sie mit 2.000€ Gesamtbudget auskommen. Kofinanzierungen sind bei der regulären Mikroförderung (bis zu 5.000 Euro) möglich, solange die Gesamtkosten des Projekts 30.000 Euro nicht überschreiten.

Je nach Ausrichtung Deiner Projektidee kannst Du in einem von drei Förderbereichen Unterstützung erhalten:

Begegnung & Austausch
Wir wollen Menschen zusammenbringen, die sich im Alltag selten begegnen, etwa weil sie aus unterschiedlichen Lebenswelten, Generationen oder Nachbarschaften kommen. Dafür fördern wir Projekte, die niedrigschwellige Begegnungsorte und -anlässe schaffen: Formate, die leicht zugänglich sind und zum Mitmachen einladen. In einem Nachbarschaftstreff oder Erzählcafé können Menschen miteinander ins Gespräch kommen, Einsamkeit entgegenwirken und neue Formen des Miteinanders vor Ort entstehen lassen. Auch klassische Dialogformate gehören dazu, wie Gespräche, Diskussionsabende oder Veranstaltungen zu gesellschaftlichen und politischen Themen, bei denen Menschen zusammenkommen, zuhören und miteinander ins Gespräch treten.

Demokratische Kultur
Demokratie lebt vom Miteinander auf Augenhöhe. Dieser Förderbereich unterstützt Projekte, die demokratische Werte wie Solidarität, Freiheit, Pluralität und Gleichheit praktisch erlebbar machen. Teilnehmende planen Projekte gemeinsam, entscheiden über Inhalte mit und schaffen Räume, in denen unterschiedliche Perspektiven respektvoll miteinander ausgehandelt werden.

Das kann zum Beispiel die gemeinsame Renovierung eines Treffpunkts im Dorf sein, bei der alle Beteiligten über Nutzung und Gestaltung gemeinsam entscheiden, oder die gemeinschaftliche Produktion eines Podcasts, in dem über Zukunftsthemen des Ortes diskutiert wird und unterschiedliche Meinungen eingebracht werden. So wird Demokratie durch Mitgestaltung in der Projektumsetzung erfahrbar.

Empowerment & Abbau von Diskriminierung
Der Teilbereich Empowerment richtet sich an Menschen, die aufgrund gesellschaftlicher Ungleichheiten im Engagement unterrepräsentiert sind und strukturelle Diskriminierung erfahren. Wir möchten Projekte fördern, die von der Zielgruppe selbst entwickelt und gestaltet werden, um eigene Anliegen sichtbar zu machen, Selbstbestimmung zu stärken und Räume nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Das können zum Beispiel Safer oder Braver Spaces wie Vernetzungstreffen sein, oder Projekte wie die gemeinsame Entwicklung einer Ausstellung, die Diskriminierungserfahrungen sichtbar macht.

Im Teilbereich Abbau von Diskriminierung fördern wir Projekte, die Diskriminierung im Alltag sichtbar machen, hinterfragen und abbauen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Projekte eine Einladung schaffen, eigene Verhaltensmuster zu reflektieren und sich für eine diskriminierungssensible Gesellschaft einzusetzen. Das kann auf ganz kreative Weise passieren, etwa durch das Reflektieren der eigenen Position innerhalb eines Theaterstücks oder auch durch einen Anti-Diskriminierungsworkshop unter professioneller Anleitung, in dem Vorurteile und Diskriminierungsmechanismen gemeinsam aufgearbeitet werden.

Du bist unsicher, ob Deine Projektidee zu einem unserer Förderbereiche passt? Mit unserer Checkliste kannst Du das schnell prüfen! Wenn Du Dich in den Orientierungsfragen wiederfindest, passt Deine Idee wahrscheinlich gut zu unserem Mikrofonds. Dann freuen wir uns auf Deinen Antrag!

Unsere Förderbereiche wurden in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Demokratie- und Sozialforschung (anDemos) entwickelt und basieren auf dessen wissenschaftlicher Arbeit zu demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlichem Engagement.

Bis zum 27. Juli

Einreichen

Vorab über die Förderbedingungen informieren und innerhalb unserer Fristen einreichen.

Juli & August

Prüfung

Formale und inhaltliche Kriterien, wie Vollständig-/ Gültigkeit des Bescheids und Passung zu den Förderschwerpunkten, werden geprüft.

August & September

Bewertung

Jeder formal korrekt eingereichte und inhaltlich geprüfte Antrag wird durch zwei Jury-Mitglieder begutachtet und bewertet.

Anfang Oktober

Rückmeldung

Bis Anfang Oktober erhältst Du eine Rückmeldung. Bei einer Zusage erfolgt die Auszahlung Mitte Oktober nach fristgerechter Einreichung der Fördervereinbarung.

November– Januar

Projektstart

Zwischen dem 1. November und dem 31. Januar (2027) kann der Projektzeitraum starten.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. 

Telefonische Erreichbarkeit
Jeden Montag von 11:00 bis 13:00 Uhr sind wir telefonisch unter 0345 / 68898 200 erreichbar.

Digitale Infosessions
In der digitalen Infosession bekommst Du regelmäßig einen Überblick über die Antragstellung, den Ablauf und kannst zusammen mit anderen Fragen stellen. Unter diesem Link gelangst Du zu den aktuellen Terminen und zur Anmeldung.

Per Mail
Wir sind unter zukunftswege-ost@buerger-fuer-buerger.de per Mail erreichbar. Falls Du bereits von uns gefördert wurdest, gib bitte im Betreff Deine Projekt-ID oder ein Stichwort zum Anliegen an, so können wir Dein Anliegen schneller nachvollziehen. Nutze ansonsten auch unser Kontaktformular für Deine Fragen.

Kontaktformular
Du hast Fragen zur Antragstellung, zu einem laufenden Projekt oder suchst eine Trägerorganisation? Wir helfen gern weiter! Über das Kontaktformular erreichst Du das Team des Mikrofonds Zukunftswege Ost. Bitte wähle den passenden Grund für Deine Anfrage aus, damit wir schnell reagieren können.

Kontaktformular anzeigen

Ich willige ein, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage verarbeitet und gespeichert werden. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

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Häufige Fragen

WAS FÖRDERN WIR?

Du kannst in einem von drei Förderbereichen Unterstützung erhalten: Begegnung & Austausch, Demokratische Kultur oder Empowerment & Abbau von Diskriminierung. Wenn Du unsicher bist, ob Deine Idee passt, hilft Dir unsere Checkliste weiter.

Die Förderung beträgt bis zu 5.000 €. Kofinanzierungen sind bei der regulären Mikroförderung (bis zu 5.000 Euro) möglich, solange die Gesamtkosten des Projekts 30.000 Euro nicht überschreiten. Für Kleinstprojekte bis 2.000 € Gesamtbudget gibt es einen eigenen Fördertopf. Bei der Förderung von Kleinstprojekten ist keine Kofinanzierung möglich.

Für einzelne Kostenpositionen gibt es keine festen Obergrenzen. Wir fördern keine Eigenanteile für andere Förderungen und keine laufenden Kosten, also z. B. keine dauerhaften Personalkosten.

WEN FÖRDERN WIR?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit einem gültigen Feststellungs- oder Freistellungsbescheid sowie Kirchengemeinden und Glaubensgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Ausstellungsdatum des Feststellungsbescheids darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen, das des Freistellungsbescheids nicht länger als fünf Jahre.

Der Sitz der Organisation muss sich in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen befinden. Organisationen mit Sitz in Berlin sind von der Förderung ausgeschlossen.

Einzelpersonen und Initiativen ohne Rechtsform können gemeinsam mit einer gemeinnützigen Organisation einen Antrag stellen.

Pro Förderjahr sind maximal zwei Förderungen durch Zukunftswege Ost möglich (einschließlich des Gen Ost JugendFonds). Pro Förderrunde können mehrere Anträge eingereicht werden, sofern die Projekte inhaltlich unabhängig voneinander sind. Pro Organisation kann jedoch nur ein Projekt je Förderrunde gefördert werden.

ANTRAGSTELLUNG ALS EINZELPERSON ODER INFORMELLE INITIATIVE

Wenn Du noch keine Trägerorganisation hast, lohnt es sich zunächst, vor Ort nach einer passenden Organisation zu schauen. Häufig können Freiwilligenagenturen, Bürgerstiftungen oder andere Unterstützungsstrukturen weiterhelfen. Wenn Du dort nicht fündig wirst, unterstützen wir Dich gerne und prüfen, ob wir über unser Netzwerk eine passende Trägerorganisation vermitteln können.

Die Trägerorganisation übernimmt die formale Abwicklung der Förderung (z. B. Abschluss der Fördervereinbarung und Einhaltung der Berichtspflichten). Die Zusammenarbeit wird individuell geregelt, häufig gegen eine kleine Verwaltungskostenpauschale (z. B. etwa 20 % der Fördersumme).

ABLAUF, FRISTEN & PROJEKTSTART

Anträge können fortlaufend digital eingereicht werden. Plane Deinen Antrag möglichst drei bis vier Monate vor dem geplanten Projektstart ein, da unsere Jury viermal im Jahr tagt.

Nach Eingang prüfen wir die formalen Voraussetzungen und die grundsätzliche Passung zum Förderprogramm. Anschließend wird jeder Antrag von zwei unabhängigen Jurymitgliedern bewertet.

Spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Projektstart erhältst Du eine Zu- oder Absage. Bei einer Förderzusage stehen die Mittel rechtzeitig zum Projektstart bereit.

Die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich bis zu 12 Monate. Sollten sich während der Umsetzung Änderungen ergeben, können Projektlaufzeit (auch überjährig), Projektinhalte oder der Kostenplan nach vorheriger Rücksprache unkompliziert angepasst werden.

ANTRAGSTELLUNG & BERICHTSPFLICHTEN

Die digitale Antragstellung über unser Formular dauert mit etwas Vorbereitung etwa eine Stunde. Benötigt wird ein gültiger Frei- oder Feststellungsbescheid.

Auch der Aufwand nach der Förderung bleibt gering: Nach Projektabschluss reichst Du über unsere Online-Formulare eine Übersicht zur Mittelverwendung (ohne Belege) sowie einen kurzen Projektbericht ein.

WIRD MEIN GEFÖRDERTES PROJEKT VERÖFFENTLICHT?

Wir möchten Engagement sichtbar machen und gute Beispiele teilen, um andere zu inspirieren und zivilgesellschaftliches Engagement in Ostdeutschland stärker in die Öffentlichkeit zu bringen. Deshalb stellen wir geförderte Projekte gerne auf unserer Website, in den sozialen Medien oder in unserem Newsletter vor.

Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit Deinem Einverständnis. Wenn es Bedenken oder andere Gründe gegen eine öffentliche Vorstellung gibt, berücksichtigen wir diese selbstverständlich. Wenn gewünscht finden wir gemeinsam eine Form der Sichtbarkeit, die zu Deinem Projekt passt.

Hinter jeder Förderung stehen Menschen mit Ideen, Mut und Tatkraft. Unsere Projekte zeigen, wie vielfältig Engagement in Ostdeutschland ist: Vom neu belebten Dorffest über Erzählcafés auf vier Rädern und die gemeinsame Sanierung einer Dorfscheune bis zur Podcastproduktion über Erinnerungsorte und ihre Geschichten. Unsere Sammlung an Projektporträts wächst stetig.

Jury

Alle Einreichungen, die die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllen, werden für die Bewertung durch unsere Jury freigegeben. Die Jury ist das Vergabegremium der Mikroförderung und setzt sich zusammen aus:

Wir wissen um die guten, erprobten wie innovativen und niedrigschwelligen Ansätze vor Ort, die es braucht. Aus diesem Grund machen Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Zivilgesellschaft den größten Teil unserer Jury aus. Diese bringen regionale Kenntnisse sowie Verständnis für die Herausforderungen und Bedürfnisse vor Ort mit.

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Miriam Apffelstaedt
RAA Brandenburg e. V.
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Niels-Holger Schneider
Deutsche Bank Stiftung
Maren-Duesberg
Maren Düsberg
RAA Sachsen e. V.
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Antonia Schumann
neuland 21 e. V.
Hanna-Kribbl
Hanna Kribbel
neuland 21 e. V.
Richy Andicene Juryportrait
Richy Andicene
JUGENDSTIL* – Netzwerk
Sascha-Suhrke
Sascha Suhrke
ZEIT STIFTUNG BUCERIUS
Eva-Sturm
Eva Sturm
Cellex Stiftung
Alexander-Heinrich-Foto-Weber-GmbH-in-Wuerzburg
Alexander Heinrich
Robert Bosch Stiftung
Niels-Lange
Niels Lange
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Anna-Dorothea Grass Juryportrait
Anna-Dorothea Grass
Robert Bosch Stiftung
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Christian Kurzke
Evangelische Akademie
Ramia Ouazouaz Juryportrait gelb
Ramia Ouazouaz
House of Resources Greifswald
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Jan Greiner
LAGFA Sachsen-Anhalt
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Andreas Willisch
Thünen-Institut für Regionalentwicklung
Tine-Luge-©-Viva-Koerner-Hofstetter
Tine Luge
Neulandgewinner e. V.
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Dirk Steiniger
Trockenbau – das Zirkuswagenprojekt e. V.
Phillip-Hill-©-Philfalt
Philipp Hill
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
Mareike Borger Juryportrait rot
Mareike Borger
Beisheim Stiftung